Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Sie informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben.

Diese Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache. Sie finden diese -> hier!

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Jobcenter Burgenlandkreis ist bemüht, die Webseite unter www.jobcenter-blk.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Anforderung hierzu ergibt sich aus der Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO-LSA) sowie der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung der Internetseiten. Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Das Jobcenter Burgenlandkreis ist bemüht, bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es werden keine Inhalte in Gebärdensprache angeboten.
  • Nicht alle Videos (Erklärvideos) sind mit Untertitel versehen.
  • Kein Video (Erklärvideo) ist mit Audiodeskription und einer Volltextalternative ausgestattet.
  • Nicht alle PDFs werden barrierefrei angeboten.

Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 aktualisiert.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 03441 2290 499.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen sind die zentralen Dienste des Jobcenters Burgenlandkreis. Gern können Sie Ihre Rückmeldung auch per E-Mail () an den zuständigen Bereich übermitteln.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie wie folgt:

Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt

Weitere Informationen zu der Landesfachstelle für Barrierefreiheit erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de.