**Aktuelle Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier!**

Willkommen im Jobcenter Burgenlandkreis


Das Jobcenter Burgenlandkreis begrüßt Sie

Das Jobcenter Burgenlandkreis ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Zugleich ist das Jobcenter Burgenlandkreis Ansprechpartner für Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind.

Das Jobcenter Burgenlandkreis betreut an 3 Standorten seine Kundinnen und Kunden und ist ein Eigenbetrieb des Burgenlandkreises. Zusätzlich werden ausländische Einwohner/-innen in der Migrationsagentur des Burgenlandkreises betreut.

Unser Service für Sie

Es werden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt. Durch die Gewährung von Bürgergeld, wird der Lebensunterhalt des anspruchsberechtigten Personenkreises gesichert. Vorrangige Zielsetzung ist jedoch die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt. Die Anspruchsberechtigten sollen hierbei so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen, und den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen, möglichst unabhängig von weiteren Leistungen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Aktuelle Informationen

Ab sofort können Sie über die JobZENTRALE des Jobcenters Burgenlandkreis gezielt nach Arbeitsstellen sowie nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Burgenlandkreis und seiner Umgebung suchen.

Die JobZENTRALE finden Sie im Onlineservice des Jobcenters Burgenlandkreis.

Online-Terminvereinbarungen ab 01.03.2024 möglich

Mittwochs ist eine Vorsprache im Jobcenter Burgenlandkreis nur nach Vereinbarung möglich. Ab 01.03.2024 kann hierfür online ein Termin über den Onlineservice des Jobcenters Burgenlandkreis gebucht werden.

Terminbuchungen sind für Antragstellungen, zur Mitteilung von Veränderungen oder zur Klärung von allgemeinen Fragen möglich.

Für Termine mit Ihrer Integrationsfachkraft bzw. Ihrem/Ihrer Fallmanager/in oder zur Antragsabgabe können noch keine Termine online gebucht werden. Nutzen Sie in diesen Fällen bitte weiterhin den telefonischen Kontakt zur Terminvereinbarung.

Den Onlineservice des Jobcenters Burgenlandkreis erreichen Sie HIER.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen dem Jobcenter auch in 2024 weiterhin vorgelegt werden

Für viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Beschäftigte, ist die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit 01. Januar 2023 entfallen.

Für Leistungsberechtigte des Jobcenters Burgenlandkreis gilt diese Regelung allerdings nicht und die „Krankenscheine“ müssen weiterhin vorgelegt werden.

Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, um im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten zu können.

Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfall weiterhin im Jobcenter bzw. beim Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Wir weisen unsere Leistungsberechtigten darauf hin, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aktiv bei ihrem Arzt einzufordern.

Die Bescheinigung kann auch im Onlineservice des Jobcenters Burgenlandkreis unter Nutzung der Veränderungsmitteilung hochgeladen und elektronisch übermittelt werden.  

Справки о нетрудоспособности (больничные листы) по-прежнему должны представляться в центр занятости  и в 2024 году.

 Для многих граждан, особенно работников, с 01 января 2023 года отменяется обязанность представлять листки о нетрудоспособности.

Однако это положение не распространяется на получателей пособий центра занятости Бургенландкрайса, и "больничные листы" все равно должны быть предъявлены.

Важно представить листок нетрудоспособности, чтобы продолжать получать пособия от центра занятости в случае болезни.

 Участники по повышению квалификации также должны продолжать предъявлять докумен в случае болезни в центр занятости или в учреждение по повышению квалификации или образованию.

Мы советуем нашим получателей пособий активно запрашивать справку о нетрудоспособности у своего врача.

Документ может быть также загружен и передан в электронном виде в онлайн-сервис центра занятости Бургенландкрайса с помощью уведомления об изменениях.

Довідки про непрацездатність ( лікарняні листки ), як і раніше  мають надаватися до центру зайнятості й у 2024 році.

Для багатьох громадян, особливо працівників, з 01 січня 2023 року скасовується обов'язок подавати листки про непрацездатність

Однак це положення не поширюється на одержувачів допомоги центру зайнятості Бургенландкрайса, і "лікарняні листки" все одно мають бути пред'явлені.

Важливо подати листок непрацездатності, щоб продовжувати отримувати допомогу від центру зайнятості в разі хвороби.

Учасники з підвищення кваліфікації також повинні продовжувати пред'являти документ у разі хвороби в центр зайнятості або в установу з підвищення кваліфікації чи освіти.

Ми радимо нашим одержувачам допомоги активно запитувати довідку про непрацездатність у свого лікаря.

Документ може бути також завантажений і переданий в електронному вигляді в онлайн-сервіс центру зайнятості Бургенландкрайса за допомогою повідомлення про зміни.

Am 25.11.2022 haben der Bundestag und der Bundesrat die Einführung eines Bürgergeldes zum 01.01.2023 beschlossen.

Wo bekomme ich Informationen zum Bürgergeld?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Internetseite Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld veröffentlicht. Zur Internetseite des BMAS gelangen Sie hier (die Seite wird in einem neuen Fester geöffnet).

Wie kann mir das Jobcenter Burgenlandkreis helfen?

Das Jobcenter Burgenlandkreis steht Ihnen für Ihre Fragen rund um das Bürgergeld persönlich, schriftlich und telefonisch zur Verfügung. 

Ihre Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Startseite.

Das Jobcenter des Burgenlandkreises hat gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger, welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beantragen wollen: dies ist nun auch online möglich!

Ab sofort können Neu- und Weiterbewilligungsanträge online gestellt werden. Auch die Mitteilung von Veränderungen, wie beispielsweise Änderungen beim Einkommen, der Bankverbindung, der Krankenkasse, der Wohnverhältnisse, des Familienstandes oder einer Arbeitsaufnahme, sind online möglich.

Durch die Nutzung des Onlineservices entfällt der Ausdruck der Formulare und das Versenden mit der Post beziehungsweise die Abgabe vor Ort. Der Onlineservice hilft den Nutzenden beim Ausfüllen durch ergänzende Informationen zu den jeweiligen Fragen. Je nach Dateneingabe werden weitere Eingabefelder ein- oder ausgeblendet. Dabei werden die Nutzenden Schritt für Schritt durch die Formulare geführt. Erforderliche Nachweise und Unterlagen können hochgeladen und mit dem Antrag übermittelt werden. Die Eingaben können jederzeit zwischengespeichert und die Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Eine Authentifizierung ist über das Nutzerkonto Bund möglich. Mit einem entsprechenden Nutzerkonto und der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann die Identität nachgewiesen werden. In allen anderen Fällen muss die Identität gegebenenfalls zusätzlich vor Ort geprüft werden. Eine genaue Prüfung der Identität ist auch zum Schutz der Nutzenden nötig.

Der Onlineservice ist unter der Internetadresse des Jobcenters Burgenlandkreis (www.jobcenter-blk.de) aufrufbar.

Derzeit versuchen Betrüger durch "Hausbesuche" an sensible Personendaten von Leistungsbeziehenden zu gelangen. Die Personen geben sich als Mitarbeitende des Jobcenters Burgenlandkreis aus. Die beiden Personen baten um die Bekanntgabe persönlicher Daten, wie z.B. ob eine bestimmte Person in dem Haus wohnt und wie dessen Lebensumfeld aussieht. Offenbar steht hinter diesen Besuchen der Versuch, auf unlautere Weise an personenbezogene Daten zu gelangen, um somit Betrügereien zu begehen.

Das Jobcenter möchte darüber informieren, dass es sich bei dem Mann und der Frau nicht um Mitarbeitende des Jobcenters Burgenlandkreis gehandelt hat. Lassen Sie sich die Mitarbeiterausweise zeigen oder rufen Sie bei Ungereimtheiten das Jobcenter Burgenlandkreis an.

Der Sachverhalt wurde durch das Jobcenter Burgenlandkreis zur Anzeige gebracht.

Die Antragstellung ist grundsätzlich ohne Formular (formlos) möglich.

Bitte achten Sie darauf, dass dem formlosen Antrag

  • der Name des Antragstellers
  • eine Anschrift
  • eine Telefonnummer für einen Rückruf
  • zu entnehmen sind.

Antragsvordrucke stehen Ihnen auf unserer Internetseite www.jobcenter-blk.de (Bereich Leistung, Vordrucke/Formulare) zur Verfügung.

Gern senden wir Ihnen auch die erforderlichen Unterlagen zu, wenn Sie keine Möglichkeit haben diese zu drucken.

Die Antragstellung wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich in der Regel keine negativen Auswirkungen für Sie ergeben.

Anträge können postalisch, telefonisch sowie per E-Mail gestellt werden.

Bei Unterlagen, die Sie uns auf elektronischem Weg zukommen lassen wollen, beachten Sie bitte, dass nur nachfolgend aufgeführte Dateianhänge, aus Sicherheitsgründen, bis zu einer Größe von 10 MB angenommen werden. Alle anderen Dateianhänge werden unwiderruflich gelöscht.

Druckformate
   PDF

Soweit es sich um eine erstmalige Antragstellung handelt und bislang noch keine  Ausweissichtprüfung erfolgt ist, ist die Übermittlung einer Ausweiskopie zur Identitätsprüfung erforderlich. Nach erfolgter Prüfung wird diese aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet

Abgabe von Originalunterlagen

Das Jobcenter Burgenlandkreis arbeitet mit der elektronischen Akte. Daher werden die Papierunterlagen nach Posteingang digitalisiert, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Bitte reichen Sie daher nur Kopien ein, keine Originale. Originalunterlagen sind nur nach expliziter Aufforderung abzugeben! Sofern Sie Originalunterlagen abgeben und eine Rücksendung erforderlich sein sollte, kennzeichnen Sie diese Unterlagen entsprechend!

Seit September 2018 führen wir Ihre Akten elektronisch (e-Akte).

Seit diesem Zeitpunkt werden Ihre Unterlagen beim Eingang oder bei der Abgabe gescannt und digital in Ihrer elektronischen Akte gespeichert.

Was bedeutet das für Sie?

Mehr Service!

Ihre elektronische Akte ist jederzeit auf dem Bildschirm verfügbar und muss nicht erst geholt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen mit wachsender Datenmenge schneller und besser Auskunft geben.

Ihre Daten sind sicher!

Auf Ihre Akte können nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen, die dazu berechtigt sind. Durch die e-Akte sind wichtige Papiere wie in einem elektronischen Safe optimal geschützt.

Einfach für Sie!

Sie können uns Ihre Unterlagen weiterhin per Brief schicken - aber bitte nur noch Kopien. Originalunterlagen reichen Sie bitte nur noch ein, wenn wir Sie hierzu auffordern!

Wichtig: Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden in die e-Akte überführt, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Wichtige Information  

seit dem 03.05.2018 ist die  Migrationsagentur  des Burgenlandkreises

in  06618 Naumburg (Saale), Schönburger Str. 41

für die Beratung und Betreuung  aller  zugewanderten Personen, die Leistungen des Jobcenters  Burgenlandkreis beziehen,  zuständig.

Bei Fragen haben Sie auch die Möglichkeit unseren  Telefonservice  03445-7102499  sowie unseren  Online-Service unter www.jobcenter-blk.de zu nutzen.

Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte die Hausbriefkästen des Jobcenters Burgenlandkreis.

Öffnungszeiten der Migrationsagentur: 

Dienstag:          08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag:     08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag:              08:30 – 11:30 Uhr  

Weitere Informationen zur Migrationsagentur des Burgenlandkreises finden Sie unter dem folgenden Link.


ألسيدات وآلسادة آلكرام إعتباراً من تاريخ ٣/٥/٢٠١٨ستبدء وكالة آلهجرة وأللتي أُسست حديثاً وألتابعة لمقاطعة بورغينلاندكرايس في مدينة ناومبورغ زالا Schönburger Str.41 بمباشرة عملها لتأهيل ورعاية جميع ألمهاجرين آلذين يتلقون معونة آلجوبسنتر .

للإستفسار يمكنكم إستخدام خدمتنا آلهاتفية على آلرقم آلتالي ٠٣٤٤٥٧١٠٢٤٩٩ أو على موقعنا ألإلكتروني www.jobceter-blk.de

وشكراً

أوقات دوام وكالة ألهجرة هو كآلتالي

ألثلاثاء   :     08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 17:30 Uhr

ألخميس  :     08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 15:00 Uhr

ألجمعة   :     08:30 – 11:30 Uhr 


Dear ladies and gentlemen,

starting with 03 May 2018, the newfounded Migrationsagentur des Burgenlandkreises in

06618 Naumburg (Saale), Schönburger Str. 41

will be responsible in terms of advice and support for all immigrants, who receive the services of the  Jobcenter Burgenlandkreis.

For questions, you may also contact our telephone service 03445- 7102499, as well as our online-service http://www.jobcenter-blk.de/.

For the submission of documents, please  use the Jobcenter Burgenlandkreis house mailboxes.

opening hours migration Agency

Tuesday      :     08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 17:30 Uhr

Thursday     :     08:30 – 11:30 Uhr  und 13:00 - 15:00 Uhr

Friday          :     08:30 – 11:30 Uhr 


ዝኸብርኩምን ዝኸበርክንን

ካብ ዕለት 03.05.2018 ጀሚሩ ፡ ኣብዚ ሓድሽ

Migrationsagentur des Burgenlandkreises

06618 Naumburg (Saale), Schönburger Str, 41

ተመስሪቱ ዝርከብ ቤት ጽሕፈት ፡ ነቶም ካብ ጆብሰንተር (Jobcenter) ድጋፍ ዝወሃቦም ተሰዲዶም

ዝመጹ ሰባት ፡ ን ምምኻርን ምእላይን ተባሂሉ ተመዲቡ ዘሎ ቤት ጽሕፈት እዩ ።

ሕቶ እንተለኩም ድማ ፡ ብመገዲ መውሃቢ ኣገልግሎት ፡ ብቁጽሪ ቴሌፎን ፡ ፡ 03445/7102-499 ፡ ወይ

ድማ ፡ ኣብ መርበብ ኢንተርነት ፡ ኣብ ትሕቲ ፡ www.jobcenter-blk.de ተጠቒምኩም ክትረኽቡና

ትኽእሉ ኢኹም ።

ናይ ስራሕና ሰዓታት ድማ ፡ ፡

ሰሉስ ፡ ካብ ሰዓት 08:30 ክሳብ ሰዓት 11:30 ከምኡውን ካብ ሰዓት 13:00 ክሳብ ሰዓት 17:30

ሓሙስ ፡ ካብ ሰዓት 08:30ክሳብ ሰዓት 11:30 ከምኡውን ካብ ሰዓት 13:00 ክሳብ ሰዓት 15:00

ዓርቢ ፡ ካብ ሰዓት 08:30 ክሳብ ሰዓት 11:30

ምስ ክቡር ሰላምታ