Regelbedarf


Mit dem Regelbedarf werden laufende und einmalige Bedarfe pauschal abgedeckt. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung Warmwasser) und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Aufgrund der pauschalierten Festsetzung sind nicht nur die Bedarfe die jeden Monat sondern auch diejenigen, die nur in größeren Zeitabständen anfallen (z.B. Ersatzbeschaffung von Möbeln und Bekleidung, Reparaturen) darin enthalten. Für diese Bedarfe müssen Ansparungen vorgenommen werden.

Mit Ausnahme der Bedarfe Unterkunft und Heizung ist der notwendige Lebensunterhalt pauschal in den Regelbedarfen festgesetzt. In Abhängigkeit des Alters ergeben sich folgende Regelbedarfe:

Gültig ab 01.01.2023

PersonenkreisHöhe
Alleinstehende/r oder Alleinerziehende/r oder Leistungsberechtigte deren Partner minderjährig ist502 EUR
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft451 EUR
sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre402 EUR
sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahre und für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr (14-17 Jahre)420 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)348 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)318 EUR

weitere Informationen

Sie gelten als alleinstehend, wenn Sie unverheiratet sind und alleine oder in einer Wohngemeinschaft leben.

Allein erziehend sind Personen, die allein stehend sind, mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.