„Mit Unterstützung in die Zukunft – wir gehen zusammen!“


Sie suchen Arbeit und benötigen Unterstützung?

Das Jobcenter Burgenlandkreis unterstützt Sie nicht nur mit Geld zur Bestreitung des Lebensunterhalts, sondern auch mit Hilfen zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis.  Ihnen soll so ermöglicht werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Im Jobcenter Burgenlandkreis ist hierfür der Integrationsbereich zuständig.

Für folgende Personen gibt es spezialisierte Ansprechpartner/innen:

  • Junge Menschen
  • Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung
  • Selbständige
  • Migrantinnen und Migranten

Wir sind für Sie in folgenden Beratungsformen erreichbar:

  • persönliche Beratung  
  • telefonische Beratung
  • Beratung unter Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen
  • Wahrnehmung von Terminen innerhalb und außerhalb der Dienststelle

Einen ersten Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) erhalten Sie hier:

Schaubild Unterstützungsmöglichkeiten zu den Themen Arbeitsplatzsuche, Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Ausbildungssuche und Aktivierung und Qualifizierung.

Neues zur neuen Grundsicherung

Seit dem 1. Juli 2026 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern.

Die neue Grundsicherung bringt Sie möglichst nachhaltig in Ausbildung und Arbeit – durch gute, passgenaue Vermittlungsarbeit des Jobcenters. Entsprechend dem nun gestärkten Vermittlungsvorrang soll immer geprüft werden, ob Sie direkt in Arbeit vermittelt werden können – oder ob eine Förderung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, z. B. eine Weiterbildung oder Qualifizierung, für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist.

Was sich mit der neuen Grundsicherung noch geändert hat:

  • Der Kooperationsplan bleibt erhalten.

Mit Ihnen gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Situation und die Gründe für Ihren Leistungsbezug besser zu verstehen. Gemeinsam werden wir auch besprechen, was zur Verbesserung Ihrer Situation hilfreich sein kann. Über alle Absprachen und die vereinbarten Schritte erhalten Sie einen Plan.  Dieser soll Ihnen auf einer verständlichen Art und Weise zeigen, welche Schritte wir gemeinsam gehen möchten, damit die Ziele erreicht werden. 

Den Plan werden wir uns gemeinsam nach einiger Zeit ansehen und schauen, welche Ziele erreicht wurden. Wenn nötig, werden die bisherigen Ziele angepasst. 

Manchmal kann es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dann sollten wir alles noch einmal in Ruhe besprechen. Oft können unterschiedliche Vorstellungen durch ein weiteres Gespräch beseitigt werden.

Kommen Sie Festlegungen aus dem Kooperationsplan nicht nach (wenn Sie sich z.B. ohne einen wichtigen Grund nicht bewerben, Arbeit ablehnen oder Fördermaßnahmen abbrechen), wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich eingefordert. Eine solche Verpflichtung ist zukünftig auch schon nach einem ersten, ohne wichtigen Grund versäumten Termin möglich.

  • Zu den neuen Angeboten gehört auch ein individuelles Coaching.

Gemeinsam können wir an besonderen, individuellen Problem arbeiten, welche derzeit verhindern, dass Sie arbeiten gehen können. Wir nennen das  "Ganzheitliche Betreuung" oder auch "Coaching". Wir können Sie auch während einer Ausbildung oder einer Beschäftigung unterstützen.  

  • Zusätzliche Leistungen können gezahlt werden.

Für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfung gibt es eine Weiterbildungsprämie.

Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf zukünftig auch drei Jahre (bisher nur zwei Jahre) gefördert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie -> hier.