Unterstützungsangebote


Besteht individueller Bedarf an zusätzlicher Unterstützung durch externe Anbieter und Netzwerkpartner, dann besteht die Möglichkeit einer Förderung:

Sie suchen nach einer Qualifizierung, die Sie im Job weiterbringt?

Sie wollen Ihre beruflichen Kenntnisse auffrischen?

Sie möchten Ihren Schul- oder Berufsabschluss nachholen, um eine sichere berufliche Perspektive zu haben?

Dann sprechen Sie mit uns darüber. Wir suchen gemeinsam nach Fördermöglichkeiten.

Seit 01.01.2025 erfolgt die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

So gibt es weiterhin für Sie viele Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Langfristig soll es Ihnen möglich sein, den für Sie passenden Arbeitsplatz zu finden.

Bei einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildung, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie zusätzlich zum Bürgergeld ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. Darüber hinaus können Sie Weiterbildungsprämien von bis zu 2.500 Euro als Wertschätzung von Ausbildungsleistungen und Ihrem Engagement erhalten (vgl. § 87a SGB III).

Kurse für Basis- und Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen oder Auffrischung von Mathematik- und Deutschkenntnissen) können bei Bedarf eine weiterführende Weiterbildung ermöglichen. Wir setzen beratend da an, wo es erforderlich ist.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten!

Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt:

  • Heranführen an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Betriebliche Erprobungen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
  • Coaching

Neben unseren "Basisangeboten" bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, spezielle Projekte für besondere Personen nutzen zu können.

Über diese Projekte können Sie sich hier informieren. Sie können sich auch informieren, für welche besonderen Personen die Projekte vorgesehen sind.

Es ist noch keine Arbeit für Sie in Aussicht und Sie möchten etwas für die Gesellschaft tun? Vielleicht möchten Sie auch gemeinsam mit anderen etwas tun? Dann könnte ein sog. „1-Euro-Job“ für Sie in Betracht kommen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

120 Euro pro Monat

Für diese Tätigkeiten erhalten Sie neben den allgemein für Sie bewilligten Leistungen (Regelleistung, Kosten der Unterkunft) einen zusätzlichen Euro für jede absolvierte Arbeitsstunde. Dies ist kein Entgelt, sondern dient lediglich als Ersatz Ihrer Aufwendungen. Bei üblichen 30 Stunden pro Woche kann man 120 Euro Aufwendungsersatz pro Monat erhalten, ohne dass dies auf Ihre sonstigen Leistungen angerechnet wird.

Was erwartet mich?

Das kommt darauf an, was Sie wollen und können. Manchen Menschen tut es gut, wenn sie eine Tätigkeit im Freien ausüben können. Andere wiederum suchen den Kontakt mit Menschen. Schließlich gibt es auch kreative Tätigkeiten oder Tätigkeiten in Werkstattbereichen. Egal, für was wir uns gemeinsam entscheiden, es wird immer im öffentlichen Interesse sein.

Sie haben eine Arbeit in Aussicht, weil Ihnen eine private Arbeitsvermittlung geholfen hat oder helfen soll? Wir können die Kosten für eine private Arbeitsvermittlungen über einen Gutschein bezahlen. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten.

Dabei ist wichtig, dass der Arbeitsantritt während der zeitlich begrenzten Gültigkeit des Gutscheins passiert. Wichtig ist auch, dass die private Arbeitsvermittlung zertifiziert ist. Ob ihre private Arbeitsvermittlung dieses Zertifikat besitzt, fragen Sie am besten beim ersten Gespräch. Die Grundlage für diese Zertifizierung ist § 178 SGB III.

Wenn Sie einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung haben möchten, reden Sie mit Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin der Integration.

Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt sind viele Arbeitsstellen nicht besetzt, weil Arbeitgeber keine passenden Mitarbeiter/innen finden. Öfters haben auch Personen eine Chance, die nicht ideal auf die Stelle passen. Zum gegenseitigen Kennenlernen gibt es daher die Möglichkeit der sogenannten „Probearbeit“.

Formell handelt des sich dabei um eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit bei einem Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage ist im  § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III geregelt.

Beantragen - Bewilligen - Loslegen!

Beachten Sie bitte, dass Sie nie schon zur Probe arbeiten, ohne dass Sie dies vorher bei Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin im Integrationsbereich des Jobcenters angezeigt haben und es bewilligt worden ist. Sollten Sie Fahrkosten haben oder eine andere Unterstützung brauchen, dann sind wir für Sie da.