Informationen für Anbieter von Arbeitsgelegenheiten


Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden umgangssprachlich auch als „1-Euro-Jobs“ bezeichnet.

Arbeitsgelegenheiten dienen der Erhaltung oder Wiedererlangung von Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, bei denen ein entsprechender Bedarf festgestellt worden ist.

Arbeitsgelegenheiten dienen ausdrücklich nicht

  • der Kompensation fehlender kommunaler Mittel,
  • der Erledigung satzungsgemäßer Vereinstätigkeiten oder
  • dem Erhalt sozialer Projekte, die ohne Bewilligung einer Arbeitsgelegenheiten wegfallen würden.

Die Tätigkeiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und dürfen nicht zur Beeinträchtigung der Wirtschaft führen.

Weiterführende Informationen finden Sie im § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Den Bedarf stellt das Jobcenter Burgenlandkreis nach Analyse des Bestandes an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit aktuellem Stabilisierungsbedarf fest. Auch die Inhalte der somit zu ermöglichenden Tätigkeiten richten sich nach dem individuellen Stabilisierungsinteresse. Aus diesem Grund gehören zum klassischen Repertoire von Arbeitsgelegenheiten:

  • körperliche Tätigkeiten im Freien (sog. grüner Bereich)
  • Tätigkeiten im menschlichen Kontakt oder im Umgang mit Tieren (sog. sozialer Bereich)
  • Kreatives Wirken und Werken meist in Innenräumen (sog. Werkstattbereich)

Es kommt nicht wesentlich auf das Erzielen eines bestimmten Arbeitsergebnisses an. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit an sich auf die Teilnehmer einen stabilisierenden Effekt hat.

Wichtige Hinweise:

  • Jegliche Tätigkeit, die in einer Arbeitsgelegenheit durchgeführt wird, muss im Antrag beschrieben worden sein. Es ist dabei nicht zulässig, diese mit Verbeispielungen („z.B.“, „etc.“, „insbesondere“) nur ungenau zu umreißen. Dabei müssen alle Tätigkeiten zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Die Durchführung von nicht bewilligten Tätigkeiten ist nicht zulässig und führt zur Rückforderung bewilligter Mittel, dem Entzug künftiger Arbeitsgelegenheiten mangels Zuverlässigkeit und ggfs. auch zu durchsetzungsfähigen Lohnforderungen durch die Teilnehmer/innen.
  • Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Auf Antrag werden die unmittelbaren, im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeitsgelegenheiten, erforderlichen Kosten erstattet. Hierzu können auch Personalkosten gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist.

Sofern Sie als Anbieter Interesse an der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten haben, kommen Sie bitte schriftlich mit folgenden Vorabinformationen auf das Jobcenter Burgenlandkreis zu:

  • Wer sind Sie?  (Gemeinde, Verein, Privatperson, etc.)
  • Als beantragender Verein legen Sie bitte die Vereinssatzung bei.
  • Welche Tätigkeiten können Sie für wie viele Teilnehmer anbieten?
  • Ab wann sollen die Tätigkeiten starten und wie lange andauern? (max. 6 Monate)
  • Welche Kosten entstehen (bitte möglichst aufschlüsseln)?

und möglichst:

  • Inwiefern sehen Sie diese als „zusätzlich“ an?
  • Inwiefern liegen diese im „öffentlichen Interesse“?
  • Warum liegt darin Ihrer Ansicht nach keine Beeinträchtigung der Wirtschaft?

Beachten Sie bitte einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf; ab Einreichung der vollständigen Unterlagen sollten zur Prüfung, Bescheidung und notwendigen Teilnehmerlogistik noch mindestens 8 Wochen liegen.

Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem zuständigen Ansprechpartner oder Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin. Anfragende, welche erstmals eine  Arbeitsgelegenheit beantragen wollen, wenden sich bitte zunächst an eine der folgenden E-Mail-Adressen:

Standort Naumburg, Hallesche Straße 60, 06618 Naumburg

Zuständigkeitsbereich:

  • Naumburg und Ortsteile
  • Wethautal mit Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Stößen, Wethau
  • An der Finne mit Bad Bibra, An der Poststraße, Eckartsberga, Finne, Finneland, Kaiserpfalz, Lanitz-Hassel-Tal
  • Unstruttal mit Balgstädt, Freyburg, Gleina, Karsdorf, Laucha, Nebra

Standort Zeitz, Friedensstraße 80, 06712 Zeitz

Zuständigkeitsbereich:

  • Zeitz und Ortsteile
  • Elsteraue mit Bornitz, Draschwitz, Göbitz, Könderitz, Langendorf, Profen, Rehmsdorf, Reuden, Spora, Tröglitz
  • Deuben
  • Wethautal mit Meineweh, Osterfeld
  • Droyßig-Zeitzer Forst mit Droyßig, Gutenborn, Kretzschau, Schnaudertal, Wetterzeube

Standort Weißenfels, Friedrichsstraße 2,06667 Weißenfels

Zuständigkeitsbereich:

  • Weißenfels mit Ortsteilen und Brugwerben, Borau, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben, Uichtritz, Wengelsdorf
  • Hohenmölsen mit Ortsteilen und Webau, Werschen, Granschütz, Zembschen, Taucha
  • Lützen mit Ortsteilen und Dehlitz, Großgröschen, Lützen, Meuschen, Poserna, Rippach, Strasiedel, Sössen, Röcken, Muschwitz, Zorbau
  • Teuchern mit Ortsteilen und Prittitz, Gröbitz, Gröben, Krauschwitz, Nessa, Trebnitz
  • Goseck

Kontakt per E-Mail:

Integration-601@jc-blk.de

Kontakt per E-Mail:

Integration-602@jc-blk.de

Kontakt per E-Mail:

Integration-603@jc-blk.de