Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Diese Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache. Sie finden diese -> hier!
Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 03441 2290 499.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen sind die zentralen Dienste des Jobcenters Burgenlandkreis. Gern können Sie Ihre Rückmeldung auch per E-Mail (verwaltung@jc-blk.de) an den zuständigen Bereich übermitteln.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie wie folgt:
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Weitere Informationen zu der Landesfachstelle für Barrierefreiheit erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle.
Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Jobcenter Burgenlandkreis ist bemüht, die Webseite unter www.jobcenter-blk.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Anforderung hierzu ergibt sich aus § 16a Ansatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und § 11 der Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO-LSA).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2025 durchgeführten Bewertung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Das Jobcenter Burgenlandkreis ist bemüht, bestehende Barrieren bis Ende nächsten Jahres zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
WCAG Prinzip 1 - Wahrnehmbar
1. Nicht-Text-Inhalt (1.1.1)
Logos, Grafiken und Bilder besitzen keinen oder einen unvollständigen beziehungsweise nicht sinnvollen Alternativtext.
2. Untertitel (1.2.2)
Für einige Videos sind keine Untertitel vorhanden.
3. Info und Beziehungen (1.3.1)
Die Struktur der Überschriften ist nicht sinnvoll. Formularelemente besitzen keine Beschriftung und sind damit nicht programmatisch ermittelbar. Es wurden nicht sinnvolle oder unnötige HTML-Elemente verwendet. Listen wurden im Quellcode nicht als Listen ausgezeichnet.
4. Benutzung von Farbe (1.4.1)
Links sind nur über einen Farbunterschied zum umgebenen Text erkennbar und besitzen keine zusätzliche Hervorhebung. Der Zustand von Bedienelementen ist nur über Farbe zu erkennen.
5. Kontrast (1.4.3)
Texte oder Links besitzt kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Der Text innerhalb von Buttons besitzt kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund.
6. Umformatieren (1.4.10)
Es können nicht alle Inhalte und Funktionen der Webseite bei einer Fensterbreite von 320 Pixel erfasst werden, ohne horizontal zu scrollen. Bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln sind nicht mehr alle Informationen beziehungsweise Funktionen verfügbar.
7. Kontrast für Nicht-Text (1.4.11)
Eingabefelder besitzen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Icons oder Bedienelemente besitzen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Eingabefelder besitzen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Sie können lediglich durch den Placeholder-Text erkannt werden.
8. Inhalt bei Hover und Fokus (1.4.13)
Das Ausklappmenü öffnet sich nach Fokussierung automatisch und lässt sich nicht schließen (Maus oder Tastatur).
WCAG Prinzip 2 – Bedienbar
1. Tastatur (2.1.1)
Nicht alle Inhaltsbereiche und Funktionen auf der Webseite sind mit der Tastatur fokussierbar.
2. Blöcke umgehen (2.3.1)
Es gibt im Quellcode mehrere "nav"-Elemente auf der Webseite, jedoch besitzen sie keine beziehungsweise keine sinnvollen Beschriftungen.
3. Linkzweck (im Kontext) (2.4.4)
Das "title"-Attribut wiederholt den Linktext und ist somit redundant. Der Linkzweck von Grafik oder Logos ist weder durch das "alt"-Attribut noch durch den Kontext erkennbar. Der Linkzweck von Icons oder Bedienelementen ist nicht erkennbar.
WCAG Prinzip 3 –Verständlich
1. Fehlererkennung (3.3.1)
Die Fehlerbeschreibung lässt sich den Feldern nicht eindeutig zuordnen.
2. Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen (3.3.2)
Das Eingabefeld der Suche hat keine sichtbare Textbeschriftung, kein aussagekräftiges "title"-Attribut und kein verstecktes Label.
WCAG Prinzip 4 – Robust
1. Syntaxanalyse (4.1.1)
Es sind Syntaxfehler im Quellcode auf der Seite vorhanden.
2. Statusmeldungen (4.1.3)
Statusmeldungen sind gar nicht oder falsch ausgezeichnet und damit nicht programmatisch verfügbar.
Die PDFs sind nicht barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 14.05.2025 aktualisiert.