Wichtige Information für alle Bürgergeldempfänger, welche bisher das Geld per Scheck erhalten haben.
Eine Gesetzesänderung besagt, dass ab 1. Januar 2026 das Bürgergeld auf ein Bankkonto überwiesen werden muss.
Das Wahlrecht, welches bisher die Zahlung per Scheck ermöglicht, gibt es nicht mehr.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Sie bisher Ihr Bürgergeld per Scheck erhalten haben, werden wir Ihnen spätestens ab 1. März 2026 das Bürgergeld nur noch auf ein Girokonto überweisen. Jede Bank oder Sparkasse muss Ihnen dafür ein sogenanntes Basiskonto einrichten. Selbst dann, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.
Die Auszahlung der Geldleistungen per Scheck erfolgt ab März 2026 nicht mehr.
Bitte kümmern Sie sich unverzüglich um ein Girokonto bzw. Basiskonto. Teilen Sie uns die Bankverbindung bis 13. Februar 2026 mit, damit ab März 2026 die Auszahlung Ihres Bürgergeldes weiterhin erfolgen kann.
Hinweise zur Beantragung eines Basiskontos
Wie erhalte ich mein Geld?
Grundsätzlich werden wir Ihnen die Geldleistung kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen (§ 47 Auszahlung von Geldleistungen). Falls Sie noch kein Konto bei einem Geldinstitut eröffnet haben, steht Ihnen das Recht auf Einrichtung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu (Basiskonto, Basiskontovertrag).
Wie kann ich ein Basiskonto einrichten?
Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen an ein Geldinstitut Ihrer Wahl. Zur Antragstellung sind die ausgefüllten und unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen für das Basiskonto bei Ihrem Geldinstitut einzureichen. Die Bank ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang über Ihren Antrag zu entscheiden.
Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -siehe hier- und der Deutschen Kreditwirtschaft -siehe hier- erhalten Sie weitere Informationen.
Dort ist unter anderem auch das Antragsformular zu finden -siehe hier- und nachfolgend als Datei angefügt.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
Bei Schwierigkeiten rund um das Basiskonto stehen Ihnen die BaFin oder die Kundenbeschwerdestelle der Deutschen Kreditwirtschaft kostenfrei als Ansprechpartner zur Verfügung. Dort erfahren Sie, was Ihnen ein Basiskonto bietet, wo und wie sie ein Basiskonto beantragen können und welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie entweder ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin einleiten -siehe hier- oder sich an eine Kundenbeschwerdestelle der Deutschen Kreditwirtschaft wenden -siehe hier-.




